Gestalter/-in für Lehmputze (HWK)

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Die gestalterischen Qualitäten der Lehmoberflächen und ihre ökologischen Vorteile haben zu einer gestiegenen Nachfrage nach Lehmputzen geführt. Geschulte Handwerker:innen werden derzeit händeringend gesucht.

Die Weiterbildung „Gestalter/in für Lehmputze (HWK)“ setzt hier an und bietet Menschen mit Vorkenntnissen eine Weiterbildung mit einem von der Handwerkskammer Schwerin anerkannten Abschluss an. Die Weiterbildung wurde von einem europäischen Expertenteam in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Schwerin und dem FAL e.V. erarbeitet und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt.

Themen sind praktische Fertigkeiten und theoretische Grundlagen zu Lehmputzen, gestalterische Fähigkeiten, Vermarktung und Kundenorientierung. Die gewählte Lernmethode ist interaktiv und baut auf experimentellen Übungen auf. Im Mittelpunkt steht ein eingehendes Verständnis des Baustoffs Lehm, seiner Besonderheiten und Eignung, das Verständnis für die Wirkung von Farben und Materialien als Gestaltungselemente und die Notwendigkeit eines aktiven Marketings.

Das Zertifikat „Gestalter/in für Lehmputze (HWK)“

Die erfolgreich abgeschlossenen Teilprüfungen Teil I, II und III führen zum anerkannten Abschluss „Gestalter/in für Lehmputze (HWK)“. Der Abschluss kann als Sachkundenachweis für die Antragstellung für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle und damit zur Führung eines Unternehmens im Sektor Lehmputze dienen.

Vergleichbare Leistungen anderer Prüfungen werden auf Antrag anerkannt. Absolventen des Lehrgangs „Fachkraft im Lehmbau (HWK)“ sind von der Prüfung zu Teil I – Grundlagen Lehmputze befreit.

Der Lehrgang (196 Stunden) wird modulweise angeboten:

In Teil I Grundlagen Lehmputze (72 Stunden) lernen Sie das Herstellen von Lehmputzmörtel, die Ausführung von Lehmputzen, Oberflächenbehandlung.

In Teil II Gestaltung (96 Stunden) lernen Sie Innenräume mit Lehmputzen und Schmuckelementen aus Lehm zu gestalten und

in Teil III Geschäftsfeld Lehmbau (28 Stunden) Marketingstrategien, Angebotserstellung und Kalkulation.

Um sicher zu gehen, dass Sie die Teilnahmebedingungen erfüllen, sprechen Sie uns bitte an.

Hier der entsprechende Auszug gemäß Prüfungsordnung der HWK zu Zulassungsvoraussetzungen:
"(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Gesellenprüfung in einem einschlägigen Handwerksberuf oder eine einschlägige Berufspraxis von zwei Jahren nachweist. Als einschlägige Handwerksberufe gelten: 

Bauten- und Objektbeschichter/in, Betonbauer/Betonbauerin, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in, Kachelofen- und Luftheizungsbauer/in, Maler und Lackierer/Malerin und Lackierin, Mauer/Mauerin, Raumausstatter/Raumausstatterin, Steinmetz und Steinbildhauer/ Steinmetzin und Steinbildhauerin, Stukkateur/ Stukkateurin, Tischler/Tischlerin, Zimmerer/Zimmerin, Betonstein- und Terrazzohersteller/in, Estrichleger/in,

(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen."

Sie können hier die

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