Bildungsscheck

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Das Förderinstrument Bildungsscheck bietet berufstätigen Personen und kleinen bis mittleren Unternehmen (KMUs) finanzielle Unterstützung zur beruflichen Weiterbildung.

Die Mittel werden auf Länderebene verwaltet und gefördert, oft durch den Europäischen Sozialfonds. Ziel ist es, die Weiterbildungsbereitschaft zu fördern und den Erwerb zusätzlicher beruflicher Qualifikationen zu erleichtern.

In der Regel übernehmen die Länder anteilig die Kurskosten, meist bis zu 50 % der Teilnahmegebühr (exkl. Steuern) und/oder einem bestimmten Höchstbetrag.

So können Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden fördern möchten, einen Teil der Weiterbildungskosten erstattet bekommen. Die Weiterbildung muss thematisch bzw. beruflich relevant sein. 

Die Europäische Bildungsstätte für Lehmbau Wangelin ist anerkannter Dienstleister. All unsere Kurse können also mit einem Bildungsscheck teil-finanziert werden – sofern sie beruflich relevant und die jew. Bestimmungen des Bundeslandes erfüllt sind.

Teilnehmende Bundesländer

Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz (als QualiScheck).

Sachsen-Anhalt und Thüringen (Weiterbildungsscheck) bieten Arbeitnehmenden direkt einen Zuschuss für Weiterbildungsmaßnahmen.

Die Förderung variiert stark. Einige Bundesländer verlangen, dass die Kurse eine Mindest-Stundenanzahl erfüllen (z.B. Hessen: 80), andere wiederum geben Mindestkosten pro Kurs vor (Rheinland-Pfalz: Kursgebühr ab 200 EUR, Sachsen-Anhalt ab 500 EUR). Erkundigen Sie sich bei der für Ihr Bundesland zuständigen Stelle nach den genauen Bedingungen.

Förderung nicht möglich in diesen Bundesländern

Die Länder Bayern, Berlin, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen scheinen aktuell keine Bildungsschecks (mehr) auszustellen.

Für den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein verfügen wir leider nicht über die erforderliche Qualifizierung.

(Stand: Februar 2025)

Voraussetzungen und Antrag

Der Antrag erfolgt beim zuständigen Bundesland, i.d.R. dem Land des Unternehmenssitzes.

Die Voraussetzungen sind in der Regel:

  • thematischer Bezug des Kurses zum Unternehmensinhalt bzw. der beruflichen Tätigkeit
  • Teilnehmer:in gehört zur empfangsberechtigten Berufsgruppe (s. FAQ Punkt 2)
  • Antrag muss vor Vertragsabschluss erfolgen (z. B. rechtsverbindliche Anmeldungen und Bezahlung von Rechnungen)
  • Unterlagen vollständig
  • Qualifizierungsmaßnahmen sind nur förderfähig, wenn ein:e Teilnehmer:in überwiegend (mehr als 50 % der Gesamtstunden) anwesend war.

Nach dem Antrag

Die Genehmigungsdauer variiert von Bundesland zu Bundesland zwischen 2 bis 3 und etwa 4 Wochen.

Die Bewilligung erfolgt durch Erteilung eines Zuwendungsbescheids an das Unternehmen. Der Beginn des Bewilligungszeitraumes ist das Datum der Eingangsbestätigung.

Mit der Bewilligung kann das Unternehmen den betreffenden Kurs für seine:n Mitarbeiter:in buchen.

In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Abrechnung ausschließlich durch den externen Dienstleister, der die Qualifizierungsmaßnahme durchgeführt hat – in diesem Fall durch die Europäische Bildungsstätte für Lehmbau. 

Beispielsweise in Sachsen und Sachsen-Anhalt erfolgt die Mittelauszahlung an den Antragsteller, d.h. ans Unternehmen.

Bitte erkundigen Sie sich VOR DER BUCHUNG über die Abläufe in Ihrem Bundesland und kontaktieren Sie uns.

So gehts ganz konkret

Beantragen Sie bei der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland einen Bildungsscheck – für eine:n bestimmte:n Mitarbeiter:in für einen ganz konkreten Kurs.

Nach Erhalt der Bewilligung kontaktieren Sie uns und teilen Sie uns die Nummer Ihres Bildungsschecks mit. Wir erstellen Ihnen dann eine Rechnung, die die Nummer des Bildungsschecks enthält.

Ihr:e Mitarbeiter:in absolviert den Kurs bei uns. Danach stellen wir eine Teilnahmebestätigung aus. Mit dieser können Sie (oder wir, je nach Bundesland) die bewilligten Mittel abrufen.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gern!

Disclaimer: Diese Zusammenstellung wurde im Februar 2025 nach gründlicher Recherche und bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für fehlerhafte Links sowie ausgelaufene Förderungen übernehmen wir keine Haftung.